Die Pflichten Ihres Arbeitgebers

Glätte auf dem Betriebsgelände: Ihr Arbeitgeber muss Dienstleister überwachen

Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass das Betriebsgelände und alle dazu gehörenden Wege in einem sicheren Zustand sind. Das gilt übrigens auch, wenn er ein anderes Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt hat. Das lässt sich einer Entscheidung des Landgerichts Köln entnehmen (18.12.2023, Az. 15 O 169/23).

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber beauftragt Winterdienst

Der Arbeitgeber hatte eine andere Firma mit dem Räum- und Streudienst auf dem Betriebsgelände beauftragt. Als es zu einem eher überraschenden Kälteeinbruch kam, konnte der Auftragnehmer seinem Auftrag nicht rechtzeitig nachkommen. Das Betriebsgelände vereiste und 90 Minuten, nachdem die Betriebsleitung davon erfahren hatte, verunglückte ein Lkw, der den Betrieb beliefern wollte, wegen des vereisten Geländes. Der Arbeitgeber hatte keine Warnschilder oder andere Hinweise zur Warnung vor dem Glatteis aufstellen lassen. Das nahm der Eigentümer des geschädigten Lkws zum Anlass, Schadenersatz zu verlangen.

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