Frage: Einer unserer Kollegen ist schwerbehindert, er hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 80. Er ist verbeamtet. Wegen seiner Schwerbehinderung soll er nun vorzeitig in den Ruhestand gehen. Da er vor seiner Zeit als Beamter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat er auch einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt. Diese hat aber abgelehnt. Wie kann das sein? Hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente?
LESERFRAGE
„Gibt es für unseren schwerbehinderten Kollegen keine gesetzliche Rente?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Maria Markatou
12.12.2025
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3 Min Lesezeit