Leserfrage

„Gibt es einen Betriebsübergang im öffentlichen Dienst?“

Frage: Wird ein Unternehmen von einem anderen übernommen, lese ich häufig von einem sogenannten Betriebsübergang. Dieser hat besondere Voraussetzungen und arbeitsrechtliche Folgen für die Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere gehen die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber über. Gibt es so etwas eigentlich auch im öffentlichen Dienst? Konkret: Bei uns soll das derzeit als Eigenbetrieb geführte Stadttheater in eine private GmbH überführt werden. Ist das ein Betriebsübergang oder müssen neue Arbeitsverträge geschlossen werden?

Maria Markatou

01.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Betriebsübergang nicht immer leicht erkennbar

Maria Markatou: Umstrukturierungen – gerade in der Verwaltung wie Privatisierung, Outsourcing oder die Fremdvergabe von Leistungen – sind für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes besonders problematisch. Oftmals sind sie mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden. Kündigungen oder Änderungen der vertraglichen Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Beschäftigten können die Folge sein.

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