Anspruch leidensgerechter Einsatz

Gibt es einen Anspruch auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen?

Wie weit geht das Recht eines schwerbehinderten Mitarbeitenden auf leidensgerechte Beschäftigung? Was passiert, wenn der Dienstherr eine andere Beschäftigung möglich machen könnte – diese aber wegen eines neuen Organisationskonzepts für die Zukunft generell nicht mehr vorgesehen hat (Bundesarbeitsgericht (BAG), 16.5.2019, Az. 6 AZR 329/18)?

Maria Markatou

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Beschäftigter will arbeiten

Der Fall: Ein schwerbehinderter Mitarbeiter stritt mit seinem Arbeitgeber über eine betriebsbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber befand sich in Insolvenz bzw. in einer sogenannten „Eigenverwaltung“ und wollte sich in diesem Rahmen organisatorisch neu aufstellen. Der Mitarbeiter hatte bislang Hilfstätigkeiten ausgeführt. Diese sollten jetzt nach dem neuen Konzept des Arbeitgebers von den jeweiligen Fachkräften miterledigt werden.

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