Der Fall: Ein Straßenbahnfahrer postete als Administrator in seiner privaten Facebook-Gruppe, die sich an Fahrpersonal seiner Arbeitgeberin richtete, eine Fotomontage. Auf dieser ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf eine Pistole gerichtet ist. Neben ihm der Schriftzug von verd.i und der Text: „Verd.i hört den Warnschuss nicht.“ Die Gruppe hatte 1.000 Mitglieder. Die Arbeitgeberin kündigte fristlos.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
