BEAMTENRECHT

Gesundheit ist nicht nur Privatsache

Eigentlich ist die Gesundheit Privatsache. „Uneigentlich“ kann sie aber gerade für Beamte in der Probezeit zu einem Thema werden – insbesondere dann, wenn der Dienstherr auf die gesundheitliche Situation reagiert. Einen solchen Fall hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu entscheiden (20.2.2026, Az. OVG 4 N 56/2) und differenzierte dabei sehr sorgfältig.

Maria Markatou

27.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Berliner Beamter auf Probe, zuvor Tarifbeschäftigter, leidet an Adipositas Grad II und weiteren Risikofaktoren (u. a. Bluthochdruck). Dies war der Verwaltung schon Jahre vor der Verbeamtung auf Probe bekannt. Es gab mehrfach amtsärztliche Untersuchungen mit klaren Hinweisen auf Übergewicht, Folgeerkrankungen und die Notwendigkeit der Gewichtsreduktion.

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