Arbeitgeber und Beschäftigter einigen sich
Der Fall: Ein Arbeitgeber und ein Beschäftigter einigten sich vor Gericht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dem Beschäftigten standen 30 Arbeitstage Urlaub zu. Im Beendigungsvergleich legte man fest, dass „der Urlaub vollständig eingebracht sei“. Dabei hatte der Beschäftigte im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen. Es kam also, wie es kommen musste: Der Beschäftigte verlangte seinen Urlaub. Die Einigung sei rechtswidrig gewesen. Er klagte auf Urlaubsabgeltung.
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