Aktuelle Urteile

Gesetzlicher Mindesturlaub ist unverzichtbar

Viele Beschäftigte verzichten auf einen Teil ihres ihnen gesetzlich zustehenden Urlaubs und lassen sich diesen lieber auszahlen. Eine solche Regelung verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und ist unwirksam (Landesarbeitsgericht Köln, 11.4.2024, Az. 7 Sa 516/23).

Maria Markatou

10.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber und Beschäftigter einigen sich

Der Fall: Ein Arbeitgeber und ein Beschäftigter einigten sich vor Gericht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dem Beschäftigten standen 30 Arbeitstage Urlaub zu. Im Beendigungsvergleich legte man fest, dass „der Urlaub vollständig eingebracht sei“. Dabei hatte der Beschäftigte im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen. Es kam also, wie es kommen musste: Der Beschäftigte verlangte seinen Urlaub. Die Einigung sei rechtswidrig gewesen. Er klagte auf Urlaubsabgeltung.

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