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Gesetzesentwurf zur Reform des AGG verabschiedet

Das Bundeskabinett hat im Mai einen Gesetzesentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verabschiedet. Einen Überblick zu den geplanten Neuerungen lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

31.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Geltendmachung von Schadenersatz und Entschädigungsansprüchen soll verlängert werden

Die Reform sieht vor, dass die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG und ggf. nach dem Zivilrecht auf 4 Monate verlängert wird. Bisher müssen Personen, die sich nach dem AGG diskriminiert fühlen, Schadenersatz und Entschädigungsansprüche innerhalb von 2 Monaten bei ihrem Arbeitgeber bzw. bei ihrer Arbeitgeberin geltend machen.

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