Als Personalrat sind Sie vor jeder Kündigung anzuhören. Sie können zustimmen, widersprechen oder sich neutral verhalten. Bestimmt hatten Sie im Laufe Ihrer Personalratslaufbahn schon den ein oder anderen Sachverhalt zu beurteilen, der „komisch“ war. Den folgenden Fall finde ich tragisch-komisch: Ein guter Mitarbeiter wird durch ein neues Gesetz auf einmal ungeeignet und damit kündbar (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 26.11.2024, Az. 6 SLa 101/24).
Der Fall: Ein Arbeitnehmer wurde im Oktober 2010 als Rettungssanitäter eingestellt. Ursprünglich hatte er eine Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert. Bis zum 31.12.2023 wurde er als Rettungsassistent eingesetzt und erhielt eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 7 des anwendbaren Tarifvertrags. Zum 1.1.2024 trat das Notfallsanitätergesetz in Kraft. Dies führte dazu, dass der Arbeitnehmer als ausgebildeter Rettungsassistent nicht mehr die Aufgaben eines Rettungssanitäters leisten durfte. Das Gesetz räumte eine Übergangsfrist zum Ablegen einer gesonderten Prüfung ein. Der Arbeitnehmer legte die Prüfung nur leider nicht ab.
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