ARBEITSRECHT

Geschmackloser WhatsApp-Scherz kann zur Kündigung führen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen eine Kündigung wegen eines geschmacklosen Scherzes in einer WhatsApp-Gruppe zulässig ist. Die Grundsätze dieses Falles aus der freien Wirtschaft gelten auch für Sie im kirchlichen Bereich (19.8.2025, Az. 1 Sa 104/25).

Maria Markatou

14.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer ist seit 2018 im Bereich Logistik und Patiententransport bei der Werkfeuerwehr eines Unternehmens beschäftigt. Im Juli 2024 schaltete er während seiner Pause die Außenanlage eines Feuerwehrfahrzeugs an, um den angeblichen Tod eines Kollegen in Form einer knapp 2-minütigen Traueransprache zu verkünden. Die Ansprache wurde gefilmt und in einer WhatsApp-Gruppe geteilt, in der nur Kolleg*innen (auch der angeblich Verstorbene) Mitglied waren.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!