GRUNDWISSEN

Geschickt einfädeln lohnt sich

Sie kennen wahrscheinlich den anerkennenden Spruch: „Geschickt eingefädelt!“ Goethe hat die Sache hingegen wohl von der negativen Seite her betrachtet. Er soll gesagt haben: „Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zurande.“ Ein Fehler am Anfang lässt sich nämlich oft später nicht mehr korrigieren, so sehr man sich auch bemüht. Ganz so schlimm ist es im Dienstverhältnis nicht. Manche Fehler lassen sich durchaus später noch korrigieren.

Michael Tillmann

19.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Auch ist der Gesetzgeber so fürsorglich, dass er gleich am Anfang durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Fehler bzw. negative Vertragsklauseln „abfischt“. Nichtsdestotrotz ist aber natürlich jedem Bewerber und jeder Bewerberin zu raten, das Dienstverhältnis möglichst „geschickt“ einzufädeln. Und Sie als MAV sollten die Bewerber*innen dabei unterstützen, wo es möglich und sinnvoll ist.

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