Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
Der Fall: Die Arbeitnehmerin, die Kommunikationschefin einer Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, hatte Urlaub. Zuvor hatte sie mit der Fraktion vereinbart, dass sie während ihres Urlaubs Vorbereitungsarbeiten für eine anstehende Veranstaltung durchführen würde.