AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Gericht verlangt handfeste Beweise für Kündigungen

Fristlose Kündigungen wegen angeblicher Arbeitszeitverstöße sind nur dann wirksam, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung zweifelsfrei nachweisbar ist. Die Gerichte prüfen dabei stets die konkreten Umstände des Einzelfalls. Nach einer neuen Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin schützt Vertrauensarbeitszeit vor einer Kündigung (25.3.2026, Az. 60 Ca 12322/25).

Friederike Becker-Lerchner

12.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung

Der Fall: Die Arbeitnehmerin, die Kommunikationschefin einer Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, hatte Urlaub. Zuvor hatte sie mit der Fraktion vereinbart, dass sie während ihres Urlaubs Vorbereitungsarbeiten für eine anstehende Veranstaltung durchführen würde.

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