Der Fall: Eine Beschäftigte verklagte ihren Arbeitgeber auf eine Entgeltdifferenz. Sie zog einen Vergleich zu einem Kollegen, der ein höheres Entgelt bekam. Dies konnte sie für die Jahre 2018 bis 2022 belegen. Hilfsweise begehrt sie die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben betrieblichen Hierarchieebene, wie im sogenannten Entgelttransparenz-Dashboard im Intranet des Arbeitgebers ausgewiesen.
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Gender-Pay-Gap: Daimler Truck muss Gehaltsdifferenz nachzahlen
Gleiches Geld für gleiche Arbeit – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass gehaltsmäßig zwischen den Geschlechtern differenziert wird. Zu Unrecht – so wie in diesem Fall (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 18.8.2026, Az. 2 Sa 14/24).