HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Gemeinderatsprotokoll als Teil der Personalakte

Beschäftigte dürfen Einsicht in ihre Personalakte nehmen. Das klingt sehr einfach. Schwieriger wird dann schon die Frage, was alles zur Personalakte gehört (Bundesarbeitsgericht (BAG), 17.10.2024, Az. 8 AZR 42/24).

Maria Markatou

10.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Kirchmusikerin will Einsicht nehmen

Der Fall: Eine Kirchenmusikerin verlangte Einsicht in das Protokoll einer nicht öffentlichen Sitzung des Kirchengemeinderats. In der Sitzung wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen ihr gegenüber besprochen. Sie scheiterte mit ihrem Verlangen und klagte.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe