Der Fall: Ein deutscher Arbeitgeber hatte einer Beschäftigten gekündigt. Von ihrer Schwangerschaft erfuhr sie erst einen Monat nach Zugang der Kündigung, also nachdem die 3-wöchige Klagefrist abgelaufen war. Auch die gesetzliche Frist von 2 Wochen, um einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen, versäumte sie aus diesem Grund.
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