Frage:
Unser Unternehmen betreibt Pflegeeinrichtungen, in denen ältere Menschen gepflegt werden. Wir haben eine eigene EDV-Abteilung und eine Frage im Hinblick auf die gesetzlichen Ruhezeiten: Gilt für die EDV-Abteilung ebenfalls die Möglichkeit, die gesetzliche Ruhezeit analog zur Pflege zu verkürzen?