IHRE FRAGE

Gelten für EDV-Abteilungen in Pflegeeinrichtungen kürzere Ruhezeiten?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

26.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Unser Unternehmen betreibt Pflegeeinrichtungen, in denen ältere Menschen gepflegt werden. Wir haben eine eigene EDV-Abteilung und eine Frage im Hinblick auf die gesetzlichen Ruhezeiten: Gilt für die EDV-Abteilung ebenfalls die Möglichkeit, die gesetzliche Ruhezeit analog zur Pflege zu verkürzen?

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!