Praxiswissen

Geht eine tarifliche Regelung vor?

Ist auf die Arbeitsverhältnisse in Ihrem Betrieb ein Tarifvertrag anwendbar, sollten Sie wissen, ob der anwendbare Tarifvertrag Regelungen enthält, die Befristungen ausschließen.

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Zulässige Abweichungen vom Tarifvertrag

Solche tariflichen Abweichungen sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zulässig. Denn es enthält Öffnungsklauseln. Entsprechende Öffnungsklauseln finden Sie z. B. in § 14 Abs. 2 TzBfG. Den Tarifvertragsparteien wird dort die Möglichkeit eröffnet, den Umfang der erleichterten Befristung ohne Sachgrund hinsichtlich der Anzahl der möglichen Verlängerungen und hinsichtlich der Höchstdauer der Befristung einzuschränken oder auszuweiten.

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