Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt vor, dass in Bereichen mit einem Lärmpegel ab 85 dB(A) Gehörschutz getragen werden muss. Für Kollegen mit Hörminderungen gilt diese Pflicht bereits ab 80 dB(A). Ohne geeigneten Schutz dürfen sie in solchen Bereichen nicht arbeiten. Doch wie wird das in Ihrem Betrieb umgesetzt?
ARBEITSSICHERHEIT
Gehörschutz für alle: So setzen Sie sich für Ihre Kollegen mit Hörminderung ein
Sicherlich arbeiten in Ihrem Betrieb auch Kollegen, die aufgrund einer Hörminderung auf ein Hörgerät angewiesen sind. Das ist im Büro oft schon schwierig, doch an Arbeitsplätzen, die von Lärm geprägt sind, ist der richtige Gehörschutz für Hörgeräteträger wirklich eine Herausforderung. Schließlich muss Ihr Arbeitgeber die Kollegen vor Lärm schützen. Bisher waren teure Komplettsysteme oft die einzige Lösung. Doch inzwischen gibt es auch einfachere Möglichkeiten, das Hörgerät mit dem Gehörschutz zu kombinieren. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) informiert über diese kombinierten Hörsysteme. Dieses Wissen ist für Sie als Betriebsrat hilfreich, um Ihre Kollegen zu schützen und deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten.