Der Fall: Ein als „Senior Consultant“ seit mehreren Jahren beschäftigter Mitarbeiter erhielt von seinem Arbeitgeber die ordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist betrug mehrere Monate. Während dieser Zeit stellte der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter Anrechnung des noch offenen Resturlaubs unwiderruflich frei. Sodann schickte er dem Mitarbeiter zahlreiche (fremde) Stellenangebote, auf die Letzterer sich aber erst gegen Ende der Kündigungsfrist bewarb.
WICHTIGE URTEILE
Gehalt während der Kündigungsfrist
Wenn einem bei der Gehaltszahlung durch den aktuellen Arbeitgeber Gehalt abgezogen wird, das man bei einem anderen Arbeitgeber verdient hat, ist das nicht schön. Richtig ärgerlich ist es aber, wenn einem sogar ein „Fantasie-Gehalt“ abgezogen wird, das man in Wahrheit gar nicht bekommen hat, aber angeblich hätte bekommen können.