Für wen das AGG gilt

Als Betriebsrat wird Sie interessieren, wer genau in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Das ist der geschützte Personenkreis

Der persönliche Anwendungsbereich des AGG ist umfassend. Anders als viele andere arbeitsrechtliche Gesetze beschränkt es seine Wirkungen nicht streng auf Arbeitnehmer. Vielmehr knüpft es an den weitergehenden Begriff des Beschäftigten an.

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