BEAMTENRECHT

Für eine Beförderung gilt die letzte dafür relevante Beurteilung Ihrer Kollegen

Einer der häufigsten Streitpunkte im Beamtenrecht ist die Frage, ob bei der Beförderung eines Beamten alles richtig gelaufen ist. Dabei spielen die Beurteilungen des Beamten durch den Dienstherrn eine maßgebliche Rolle. Eine wichtige Frage zu diesem Themenbereich hat nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen geklärt (30.6.2025, Az. 2 B 56/25).

Maria Markatou

26.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Keine aktuelle Bewertung

Der Fall: Eine Studienrätin hatte sich auf eine Stelle als Fachbereichsleiterin beworben. Ihre Bewerbung scheiterte unter anderem daran, dass in ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung das Kriterium „leitende, koordinierende und beratende Aufgaben mit besonderer Verantwortung“ nicht bewertet wurde. Der Grund: Sie war zwischenzeitlich rechtswidrig versetzt worden. Auf ihrer neuen Stelle konnte sie in dieser Zeit, anders als in der Vergangenheit, keine Leitungsaufgaben wahrnehmen.

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