Keine aktuelle Bewertung
Der Fall: Eine Studienrätin hatte sich auf eine Stelle als Fachbereichsleiterin beworben. Ihre Bewerbung scheiterte unter anderem daran, dass in ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung das Kriterium „leitende, koordinierende und beratende Aufgaben mit besonderer Verantwortung“ nicht bewertet wurde. Der Grund: Sie war zwischenzeitlich rechtswidrig versetzt worden. Auf ihrer neuen Stelle konnte sie in dieser Zeit, anders als in der Vergangenheit, keine Leitungsaufgaben wahrnehmen.