AMTSFÜHRUNG
Für den Vorsitzenden: Schreiten Sie bei Schweigepflichtverletzungen sofort ein!
Als Personalratsvorsitzender sind Sie Beschäftigter, Personalrat und Vorsitzender in einem. Das Gremium zu leiten und zu führen war noch nie leicht und ist in der heutigen Zeit nicht leichter geworden. Gerade die Jüngeren leben „online“, alles wird gepostet und öffentlich diskutiert. Die Personalratsarbeit muss aber von dieser „Öffentlichkeit“ ausgeschlossen werden – ich sage Ihnen, warum.
Maria Markatou
07.06.2025
·
1 Min Lesezeit
Personalratsgremium hat absolute Verschwiegenheitspflicht
Keiner Ihrer Kollegen im Gremium darf aus dem Nähkästchen plaudern, denn nach § 11 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) haben Sie eine Verschwiegenheitspflicht über jegliche Tatsachen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Personalrat bekannt werden. Das gilt natürlich auch für Sie als Vorsitzenden.
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