Wussten Sie, dass das BEM bereits seit 2004 gesetzlich geregelt ist? § 167 Abs. 2 SGB IX richtet sich grundlegend an den Arbeitgeber.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Für das betriebliche Eingliederungsmanagement gibt das SGB IX den Ton an
Die gesetzliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), die Aufgaben Ihres Arbeitgebers, Ihr Mitwirken als Betriebsrat sowie die Fristen möglicher Reha-Leistungsträger – all diese Informationen sind im Zusammenhang mit dem BEM im SGB IX verankert. Zentral ist dabei § 167 Abs. 2 SGB IX. Dieser Paragraf bildet die Grundlage für Ihre Arbeit als Betriebsrat und regelt die Pflichten Ihres Arbeitgebers. Zudem ist § 14 SGB IX relevant, wenn es um Leistungen im BEM durch Rehabilitationsträger geht.