Arbeitgeber kündigt Arbeitsverhältnis einer angestellten Zahnärztin
Der Fall: Der Arbeitgeber, eine Zahnarztpraxis, beschäftigte seit April 2021 eine Zahnärztin im Angestelltenverhältnis für ein Monatsgehalt von ca. 10.000 € brutto. Im Arbeitsvertrag hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin auf eine vierteljährliche Kündigungsfrist zum Quartalsende geeinigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis zum 28.9.2021 zum Ende des Jahres 2021. Das Kündigungsschreiben versendete der Arbeitgeber als Einwurf-Einschreiben mit der Deutschen Post. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post hat das Schreiben unstreitig am 30.9.2021 als Einwurf-Einschreiben in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin geworfen. Das kann der Arbeitgeber u.a. mit dem entsprechenden Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG nachweisen.
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