Aktuelle Entscheidungen

Für das BAG gilt das Einschreiben am Tag des Einwurfs als zugestellt

Die Frage, wann ein Einwurf-Einschreiben zugegangen ist, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Nun ist ein solcher Fall vor dem Bundesarbeitsgericht gelandet. Konkret ging es darum, ob eine Kündigung, die unstreitig an einem bestimmten Tag per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten einer Arbeitnehmerin eingeworfen wurde, zu den ortsüblichen Postzustellzeiten zugegangen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht hier bejaht (BAG, 20.6.2024, Az. 2 AZR 213/23).

Friederike Becker-Lerchner

15.09.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt Arbeitsverhältnis einer angestellten Zahnärztin

Der Fall: Der Arbeitgeber, eine Zahnarztpraxis, beschäftigte seit April 2021 eine Zahnärztin im Angestelltenverhältnis für ein Monatsgehalt von ca. 10.000 € brutto. Im Arbeitsvertrag hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin auf eine vierteljährliche Kündigungsfrist zum Quartalsende geeinigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis zum 28.9.2021 zum Ende des Jahres 2021. Das Kündigungsschreiben versendete der Arbeitgeber als Einwurf-Einschreiben mit der Deutschen Post. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post hat das Schreiben unstreitig am 30.9.2021 als Einwurf-Einschreiben in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin geworfen. Das kann der Arbeitgeber u.a. mit dem entsprechenden Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG nachweisen.

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