NEWS: HABEN SIE ES SCHON GEHÖRT?

Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr relevant

Kündigt Ihr Arbeitgeber einem Ihrer Kollegen bzw. einer Kollegin, steht für den/die Betroffenen/Betroffene schnell die Frage nach einer Abfindung im Raum. War die Kündigung nicht eindeutig gerechtfertigt, wird Ihr Arbeitgeber häufig bereit sein, eine Abfindung zu leisten. Allerdings sind Abfindungen zu versteuern.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Gesetzliche Regelung seit Januar 2025

Seit dem 1.1.2025 gibt es die Pflicht zur Berücksichtigung der Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr. Die Fünftelregelung wird nur noch im Rahmen der Einkommenssteuer des betroffenen Arbeitnehmers berücksichtigt. Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen im Zweifel bei ihrer Einkommenssteuererklärung tätig werden, wenn sie Steuern sparen wollen.

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