Gesetzliche Regelung seit Januar 2025
Seit dem 1.1.2025 gibt es die Pflicht zur Berücksichtigung der Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr. Die Fünftelregelung wird nur noch im Rahmen der Einkommenssteuer des betroffenen Arbeitnehmers berücksichtigt. Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen im Zweifel bei ihrer Einkommenssteuererklärung tätig werden, wenn sie Steuern sparen wollen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
- weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen
