AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

Führerscheinentzug im Außendienst kann ein Kündigungsgrund sein

Verlieren Mitarbeiter, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, die Fahrerlaubnis, ist das mehr als misslich. Der Verlust kann sogar zur Kündigung führen, wenn es keine anderen Einsatzmöglichkeiten gibt (Arbeitsgericht Nordhausen, 7.5.2026, Az. 3 Ca 1094/25).

Maria Markatou

10.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Außendienstmitarbeiter musste im Rahmen seiner Arbeit zahlreiche, teils abgelegene Supermärkte anfahren. Die Einsatzorte waren meist nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Am 30.6.2025 wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, für ein Jahr. Hierüber informierte er den Arbeitgeber zunächst nicht und führte im Juli und August 2025 weiterhin 26 Einsätze durch. Ab dem 13.10.2025 meldete sich der Beschäftigte krank. Vom 1.10.2025 bis 31.1.2026 wurde er auch nicht bezahlt. Erst am 13.11.2025 teilte er das Fehlen der Fahrerlaubnis mit und verlangte Vergütung ab dem 1.10.2025. Der Arbeitgeber kündigte. Der Beschäftigte klagte gegen die Kündigung und auf Vergütung.

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