AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

Fristlose Kündigung: Wenn der Dienstherr schlampt

Viele Kündigungen scheitern nicht, weil der Kündigungsgrund nicht ausreicht, sondern weil der Dienstherr nicht sorgfältig genug vorgeht (Arbeitsgericht Berlin, 26.6.2026, Az. 22 Ca 13829/25).

Maria Markatou

07.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Portfoliomanagerin beim Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) war verantwortlich für die Koordinierung der Transaktionen des VZB. Das VZB hatte zum Zweck der Kapitalanlage seiner Pflichtmitglieder in zahlreiche Gesellschaften investiert. Eine Anlageform bestand in der Beteiligung an Gesellschaften, die Geldmittel von privaten Kleinanlegern anwarben. Um eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel der Kleinanleger zu gewährleisten, wurden Treuhandgesellschaften eingeschaltet. Diese erhielten für ihre Tätigkeit eine Vergütung.

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