Recht

Fristlose Kündigung wegen falscher Angaben im Gerichtsverfahren

Falsche Angaben eines Mitarbeiters in einem Gerichtsverfahren können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen zeigt, dass ein Arbeitsverhältnis sofort beendet werden darf, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist (Urt. v. 13.8.2025, Az. 2 SLa 735/24). Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten diese Rechtsprechung kennen, um Beschäftigte bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu unterstützen.

Arno Schrader

21.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Unternehmen, das E-Bikes verkauft, beschäftigte einen 58-jährigen Mitarbeiter seit 2016. Anfangs war er Verkäufer, später leitete er eine neue Filiale. Im Dezember 2023 stellte das Unternehmen bei einer Inventur mehrere fehlende Fahrräder fest. Sieben Räder blieben unauffindbar.

Ende Januar 2024 sollte der Mitarbeiter erklären, wie es zu den Bestandslücken gekommen sei. Zugleich wurde er mit dem Verdacht unzulässiger Geldgeschäfte konfrontiert. Noch am gleichen Tag sprach das Unternehmen eine ordentliche Kündigung aus. Der Mitarbeiter klagte zusätzlich auf eine Bonuszahlung von 10.000 Euro und legte dazu ein Dokument vor, das wie ein Arbeitsvertrag von 2016 mit einer vereinbarten Bonuszahlung aussah, jedoch nicht unterschrieben war. Zwei Wochen später, am 21. Februar 2024, erhielt der Mitarbeiter die fristlose Kündigung.

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