AKTUELLE URTEILE

Freizeitausgleich wird nicht gutgeschrieben

Erkranken Sie im Urlaub, werden Ihnen die Urlaubstage gutgeschrieben (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Beim Freizeitausgleich ist das aber nicht so! (Landesarbeitsgericht Köln, 10.4.2025, Az. 3 SLa 629/24)

Maria Markatou

16.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein Anspruch auf Arbeitszeitausgleich bereits durch die Freistellung von der Arbeitspflicht erfüllt (BAG, 11.9.2003, Az. 6 AZR 374/02). Arbeitnehmende müssen nicht arbeiten, sie können in der Freistellung tun, was sie möchten, erhalten aber trotzdem Lohn.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!