Planen Sie zusammen mit dem Arbeitskreis „Gesundheit“ neue Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, sollten Sie die Anwendung des Freibetrags für Gesundheitsleistungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) prüfen. Steuerlich begünstigt sind nach dieser Vorschrift alle Leistungen von Arbeitgebern, die der Gesundheitsförderung von Mitarbeitern dienen. Das gilt bis zum Wert der jeweiligen Leistung von 600 € pro Mitarbeiter und Jahr.
Finanzierung und Förderung
Freibetrag: Mit geringen Kosten überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Schlagen Sie betriebliche Gesundheitsförderung vor, stoßen Sie vielleicht zunächst auf Widerstand. Ihr Arbeitgeber scheut die Kosten und auch die Mitarbeiter müssen grundsätzlich für alle Leistungen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gibt es für Gesundheitsleistungen einen steuerlichen Freibetrag. Nutzt Ihr Betrieb diesen, fallen weder für Ihren Arbeitgeber noch für die Mitarbeiter Zusatzkosten an. Damit haben Sie ein weiteres Argument für die Gesundheitsförderung. Arbeiten Sie sich aber gründlich in die Voraussetzungen für den Freibetrag ein, damit dieser hält, was Sie versprochen haben.
Britta Schwalm
21.08.2026
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