SCHWERPUNKTTHEMA

Flexibilisierung, Zeiterfassung, Homeoffice – Was Betriebsräte jetzt zur Arbeitszeit wissen müssen

Inzwischen ist es rund 3 Jahre her, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen und zu dokumentieren (13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21). Seitdem wird eine Reform des Arbeitszeitrechts zur Klärung der Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung gefordert. Abgesehen von einem ersten Entwurf ist bisher nichts geschehen. Gleichzeitig wird das Arbeiten zumindest auch im Homeoffice immer selbstverständlicher. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Aspekte, die Sie als Betriebsrat rund um das Thema Arbeitszeit aktuell wissen müssen.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 6 Min Lesezeit

Rückblick: Arbeitsschutz setzt Arbeitszeiterfassung voraus

Das BAG nahm den Umweg über das Arbeitsschutzrecht. Das Gericht schloss sich dem Europäischen Gerichtshof an. Die Richter argumentierten, dass der Arbeitgeber auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu erfassen. Dies ergebe sich aus einer EU-rechtskonformen Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dazu für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

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