Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte einen Arbeitsunfall und fordert deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber. Konkret verlangt er:
RECHT & URTEILE
Firma verstößt gegen Unfallverhütungsvorschriften: kein Schadenersatzanspruch der Beschäftigten
Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, tritt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Direkte Ansprüche gegen den Arbeitgeber sind eher selten und nur sehr schwer durchzusetzen, wie sich aus einem neuen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln ergibt (10.10.2024, Az. 8 SLa 33/24).