RECHT & URTEILE

Firma verstößt gegen Unfallverhütungsvorschriften: kein Schadenersatzanspruch der Beschäftigten

Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, tritt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Direkte Ansprüche gegen den Arbeitgeber sind eher selten und nur sehr schwer durchzusetzen, wie sich aus einem neuen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln ergibt (10.10.2024, Az. 8 SLa 33/24).

Brigitte Ganzmann

11.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte einen Arbeitsunfall und fordert deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber. Konkret verlangt er:

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