Urteil

Fehler bei Massenentlassungen machen Kündigungen unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine praxisrelevante Entscheidung zu Massenentlassungen getroffen und dabei die Anforderungen an das Anzeigeverfahren weiter präzisiert (Urt. v. 1.4.2026, Az. 6 AZR 157/22 u. a.).

Arno Schrader

21.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, welche Folgen Verfahrensfehler im Zusammenspiel mit der Agentur für Arbeit haben. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist dieses Urteil besonders bedeutsam, da Massenentlassungen regelmäßig auch schwerbehinderte Beschäftigte betreffen und Beteiligungsrechte nach dem SGB IX in solchen Konstellationen häufig parallel zu beachten sind.

Zwei Fehlerquellen im Anzeigeverfahren

Der Fall: In zwei parallel entschiedenen Verfahren hatten Arbeitgeber größere Entlassungswellen geplant und entsprechende Kündigungen ausgesprochen. In beiden Fällen stellte sich im Nachhinein die Frage, ob das gesetzlich vorgeschriebene Anzeigeverfahren nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ordnungsgemäß durchgeführt worden war.

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