Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, welche Folgen Verfahrensfehler im Zusammenspiel mit der Agentur für Arbeit haben. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist dieses Urteil besonders bedeutsam, da Massenentlassungen regelmäßig auch schwerbehinderte Beschäftigte betreffen und Beteiligungsrechte nach dem SGB IX in solchen Konstellationen häufig parallel zu beachten sind.
Zwei Fehlerquellen im Anzeigeverfahren
Der Fall: In zwei parallel entschiedenen Verfahren hatten Arbeitgeber größere Entlassungswellen geplant und entsprechende Kündigungen ausgesprochen. In beiden Fällen stellte sich im Nachhinein die Frage, ob das gesetzlich vorgeschriebene Anzeigeverfahren nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ordnungsgemäß durchgeführt worden war.