Kündigung nach Fehlern im BEM
Der Fall: Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten zum 31.10.2023 gekündigt. Der Arbeitgeber führte an, keine mildere Alternative zur Kündigung gesehen zu haben. Der Betriebsrat war dazu angehört worden.