Der Fall: Ein Küster war bei einer katholischen Kirchengemeinde zugleich als Reinigungskraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm auf die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) Bezug. Darin ist eine 6-monatige einstufige Ausschlussfrist geregelt.
WICHTIGES URTEIL
Fehlender Nachweis bei Einstellung kann Vorteile bringen
Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt Arbeitgebenden in § 2 Abs. 1 Satz 1 vor, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Ein Verstoß kann gravierende Folgen haben.