Der Fall: Ein Stahlunternehmen hatte auf seinem Betriebsgelände insgesamt 34 Kameras installiert, die rund um die Uhr, auch in Büroräumen, in hoher Qualität aufzeichneten. Die Videoaufnahmen wurden bis zu 48 Stunden gespeichert und konnten in Echtzeit eingesehen werden. Zwar wiesen Hinweisschilder auf die Überwachung hin, doch nahezu alle Bereiche des Unternehmens wurden erfasst.
Arbeitnehmer war damit nicht einverstanden
Ein Produktionsmitarbeiter, der seit August 2020 im Unternehmen beschäftigt war, widersprach mehrfach der Kameraüberwachung. Im Arbeitsvertrag war lediglich geregelt, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen; eine ausdrückliche Zustimmung zur Überwachung lag nicht vor.