Urteil

Fast zwei Jahre rechtswidrige Kamerabeobachtung: Mitarbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass eine nahezu zwei Jahre dauernde, permanente Kameraüberwachung am Arbeitsplatz das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters schwer verletzt. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten daraus wichtige Erkenntnisse für den Schutz von Beschäftigten ableiten, insbesondere beim Einsatz von Überwachungstechnik (Urt. v. 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).

Arno Schrader

21.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Stahlunternehmen hatte auf seinem Betriebsgelände insgesamt 34 Kameras installiert, die rund um die Uhr, auch in Büroräumen, in hoher Qualität aufzeichneten. Die Videoaufnahmen wurden bis zu 48 Stunden gespeichert und konnten in Echtzeit eingesehen werden. Zwar wiesen Hinweisschilder auf die Überwachung hin, doch nahezu alle Bereiche des Unternehmens wurden erfasst.

Arbeitnehmer war damit nicht einverstanden

Ein Produktionsmitarbeiter, der seit August 2020 im Unternehmen beschäftigt war, widersprach mehrfach der Kameraüberwachung. Im Arbeitsvertrag war lediglich geregelt, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen; eine ausdrückliche Zustimmung zur Überwachung lag nicht vor.

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