WISSENSWERTES

Fast 8 % der Arbeitsverträge von Menschen im Alter über 25 Jahren sind befristet

Jeder 13. Arbeitsvertrag abhängig Beschäftigter über 25 Jahren ist befristet. Dies bedeutet Unsicherheit für Mitarbeitende. Langfristige Planungen sind nur mit viel Optimismus oder gar nicht möglich.

Norbert Lypiak

17.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Unterstützen Sie die Entfristung von Arbeitsverträgen

Die Befristung des Arbeitsvertrags ist laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 1 TzBfG) zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein Arbeitsvertrag, der mit einem Sachgrund befristet wurde, darf länger als 2 Jahre dauern, beispielsweise bei einer Elternzeitvertretung.

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