Entspannungstechniken lernen viele Beschäftigte erst im Laufe ihres Erwerbslebens kennen. Nämlich dann, wenn die Belastung körperlich und psychisch spürbar wird. Bietet Ihr Arbeitgeber solche Maßnahmen den Kolleg*innen an, ist dies eine freiwillige Leistung, die im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten wird.
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