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Fachgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein bleibt doch erhalten

In Schleswig-Holstein wird eine Fachgerichtsstrukturreform durchgeführt. Ursprünglich war vorgesehen, alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammenzufassen. Dies hat zu massiven Protesten aus der Anwaltschaft und Richterschaft geführt.

Maria Markatou

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Einsparungen müssen sein

Und der Protest der Anwaltschaft und Richterschaft hat gefruchtet! Man ist sich zwar einig, dass in der Fachgerichtsbarkeit gespart werden muss. Diese Einsparungen werden aber nun nicht in einer örtlichen Konzentration gesucht, sondern in Synergieeffekten. So sollen Arbeits- und Sozialgerichte in bestehende Gerichtsgebäude umziehen. Sind dann z. B. das Verwaltungs- und das Sozialgericht unter einem Dach, können sich Synergien beim Personal ergeben. Ebenso muss dann nur noch ein Gebäude unterhalten werden und nicht 2.

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