Ziel des Europäischen Behindertenausweises („European Disability Card“, abgekürzt EDC) ist es, die Freizügigkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der EU zu stärken. Denn bislang gibt es lediglich nationale Behindertenausweise, die häufig nur im jeweiligen Ausstellerland anerkannt sind. Das soll sich ändern, insbesondere bei Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten.
Das sind die Vorteile des EDC
- Gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus.
- Menschen mit Behinderung sowie deren Assistenzkräfte und Begleitpersonen können bei Reisen und Kurzaufenthalten (bis zu drei Monate) in einem anderen EU-Land die gleichen Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen wie Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben. Auch Assistenztiere sind eingeschlossen.
- Es gibt europaweite Informationen über verfügbare Sonderkonditionen.
- Der Europäische Behindertenausweis wird als plastikartige Karte im Scheckkartenformat ausgegeben – mit leicht erkennbaren EU-weiten Symbolen. Das erleichtert die Identifikation und Akzeptanz im Ausland.