EuGH: Gleiches Recht für alle

EuGH: Gleiches Recht für alle bei der Angabe von Kündigungsgründen

Befristete Arbeitsverträge ziehen in Deutschland viele Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten nach sich. Auch im europäischen Ausland sorgen sie offensichtlich für Streit, wie sich einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entnehmen lässt (20.2.2024, Rs. C-715/20). In der Entscheidung stellten die Richter klar, dass ein Arbeitnehmer über die Gründe einer ordentlichen Kündigung unterrichtet werden muss, wenn eine entsprechende Regel für unbefristete Beschäftigte gilt.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmer fordert Aussage zum Kündigungsgrund

Geklagt hatte ein polnischer Arbeitnehmer, der auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags bei seinem Arbeitgeber angestellt war. Sein Arbeitgeber hatte das befristete Arbeitsverhältnis vorzeitig gekündigt, ohne dabei die Gründe für die Kündigung zu nennen. Das missfiel dem Arbeitnehmer. Er nahm die Tatsache zum Anlass, sich gegen die Kündigung zu wehren. Er machte geltend, dass die Kündigung wegen der fehlenden Angabe des Kündigungsgrunds ungerechtfertigt sei.

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