Arbeitnehmer fordert Aussage zum Kündigungsgrund
Geklagt hatte ein polnischer Arbeitnehmer, der auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags bei seinem Arbeitgeber angestellt war. Sein Arbeitgeber hatte das befristete Arbeitsverhältnis vorzeitig gekündigt, ohne dabei die Gründe für die Kündigung zu nennen. Das missfiel dem Arbeitnehmer. Er nahm die Tatsache zum Anlass, sich gegen die Kündigung zu wehren. Er machte geltend, dass die Kündigung wegen der fehlenden Angabe des Kündigungsgrunds ungerechtfertigt sei.
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