Wissenswert

EuGH erhöht den Kündigungsschutz für Schwangere

Beschäftigte haben grundsätzlich 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Verpasst der Kollege oder die Kollegin diese Frist, ist die Kündigung wirksam. Verpassen Schwangere diese Frist, gibt es noch die Möglichkeit der nachträglichen Klagezulassung. Hier sind die Hürden aber hoch – zu hoch für den Geschmack des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 27.6.2024, Az. C-284/23).

Maria Markatou

15.08.2024 · 3 Min Lesezeit

2 Wochen „Nachfrist“ für schwangere Frauen ist zu kurz

Der Fall: Eine Frau wurde entlassen. Sie klagte gegen die Kündigung, mit der Begründung, dass sie als Schwangere einem Kündigungsverbot unterliege. Das Arbeitsgericht ließ ihre Klage nicht zu, da sie nicht innerhalb der im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorgesehenen Klagefrist von 3 Wochen geklagt hatte.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen