Schutz bei Fehlgeburten greift früher
Ab dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW). Je weiter die Schwangerschaft im Zeitpunkt der Fehlgeburt fortgeschritten ist, umso länger sind dann auch die Schutzfristen:
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