HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Erweiterter Schutz bei Fehlgeburten ab 1. Juni 2025

Für eine Frau, für werdende Eltern gibt es wohl kaum ein traumatischeres Erlebnis als eine Fehlgeburt. Umso unverständlicher ist es, dass der Mutterschutz bei Fehlgeburten bislang erst bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche greift. Doch dies wird sich ab 1.6.2025 durch das neue Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes ändern:

Maria Markatou

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Schutz bei Fehlgeburten greift früher

Ab dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW). Je weiter die Schwangerschaft im Zeitpunkt der Fehlgeburt fortgeschritten ist, umso länger sind dann auch die Schutzfristen:

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