Ihre Fragen aus der Praxis

Erst krank, dann schwanger: Was bedeutet das für den Urlaub?

Urlaub

Friederike Becker-Lerchner

15.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Eine unserer Kolleginnen ist nach langer Abwesenheit kürzlich wieder in den Betrieb zurückgekehrt. Sie war zunächst rund 1 Jahr arbeitsunfähig erkrankt. Kurz darauf wurde sie schwanger und erhielt ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Darauf folgten Mutterschutz und Elternzeit. Ergebnis ist, dass Sie in den Jahren 2021 bis jetzt keinen Urlaub genommen hat. Unser Arbeitgeber ist seinen Mitwirkungspflichten allerdings nicht nachgekommen. Er hat die Kollegin nicht aufgefordert, Urlaub zu nehmen. Er hat sich darüber hinaus auch nicht zu dem drohenden Urlaubsverlust geäußert. Auf wie viel Urlaub hat die Kollegin noch Urlaub?

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