Mitbestimmung

Ersetzen der Zustimmung – welcher Zeitpunkt gilt?

Viele Maßnahmen Ihrer Dienstgebenden sind mitbestimmungspflichtig. Wenn Sie nun die Zustimmung verweigern und ein Gericht über die Verweigerung entscheiden muss – an welchem Zeitpunkt muss es sich orientieren? Der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland hat darüber entscheiden (5.2.2024, Az. I-0124/27-2023).

Maria Markatou

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Keine Rückwirkung bei der Zustimmungsersetzung durch das Gericht

Für die Entscheidung kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor einem Kirchengericht an, also nicht auf den Zeitpunkt Ihrer Beschlussfassung. Wird die Zustimmung nach § 60 Abs. 5 Satz 1 MVG-EKD ersetzt, kann die Wirkung kann erst mit Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung eintreten und tatsächlich nicht rückwirkend.

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