RECHTSPRECHUNG

Erhöhung der Arbeitszeit eines Beschäftigten = mitbestimmungspflichtige Einstellung?

Eine bloße Erhöhung der Arbeitszeit muss keine Einstellung sein, denn der Beschäftigte ist ja schon in die Dienststelle eingegliedert, kennt sich aus, kennt seine Vorgesetzten und Kollegen. Im Einzelfall kann dies aber anders sein (Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen, 27.3.2025, Az. 18 LP 3/24).

Maria Markatou

08.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Es gab Streit zwischen einer Dienststellenleitung und dem Personalrat über die Beteiligungspflicht des Personalrats bei der Erhöhung der Arbeitszeit einer bereits in der Dienststelle beschäftigten Teilzeitkraft nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Niedersachsen (NPersVG). Die Dienststellenleitung hatte deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit deutlich erhöht, ohne den Personalrat wie bei einer Einstellung zu beteiligen. Die Dienststellenleitung vertrat die Auffassung, es handele sich lediglich um eine Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.

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