AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Entzug der Fahrerlaubnis kann Kündigung rechtfertigen

Der Besitz eines Führerscheins ist zwar nur für einige Arbeitsverhältnisse Voraussetzung. In diesen Beschäftigungsverhältnissen ist er dann aber meist unabdingbar. Denn häufig können die jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Tätigkeit andernfalls nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen ausüben. Bei einem ausschließlich im Außendienst tätigen Arbeitnehmer kann der Entzug einer Fahrerlaubnis für die Dauer von einem Jahr deshalb eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Das hat das Arbeitsgericht Nordhausen kürzlich entschieden (7.5.2026, Az. 3 Ca 1094/99).

Friederike Becker-Lerchner

03.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer arbeitet als Außendienstmitarbeiter

Der Fall: Der Arbeitnehmer war 2018 zuletzt auf Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags aus dem Jahr 2020 als Außendienstmitarbeiter bei seiner Arbeitgeberin beschäftigt. Die Arbeitgeberin vertreibt Saisonartikel für von ihr betreute Supermärkte.

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