39 Monate Wartezeit für ein gerichtliches Verfahren sind zu viel für den Personalrat
Der Fall: Ein Personalrat einer Behörde führte 3 personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG). Die Dienststellenleitung habe seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Es ging um die Mitbestimmung bei einer Versetzung, beim Verzicht auf eine Stellenausschreibung und bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit. Die Verfahren dauerten erstinstanzlich rund 39, 37 und 22 Monate. Weil sich die jeweilige Verfahrensdauer vor dem VG aus seiner Sicht als unangemessen lang darstellte, hat der Personalrat gegen das Land als Träger der Gerichtsbarkeit geklagt. Er wollte eine Entschädigung nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und jeweils die Feststellung der unangemessenen Dauer des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens.
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