Entlassung

Entlassung: An dieser Stelle wird es für Ihren Dienstherrn riskant

Wissen Sie, welchen Prüfungsmaßstab der Dienstherr anlegen muss, wenn er einen Beamten auf Widerruf entlassen möchte? Offensichtlich weiß das jedenfalls nicht jeder Dienstherr. Einem Dienstherrn in Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München Nachhilfe gegeben (31.7.2024, Az. 3 CS 24.846). Die Überlegungen des Gerichts können Ihnen in vergleichbaren Fällen helfen, Ihre Kollegin oder Ihren Kollegen zu unterstützen.

Maria Markatou

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Der Dienstherr hatte einen Beamten auf Widerruf per Bescheid aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Gleichzeitig hat er die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet. Die aufschiebende Wirkung des eingelegten Widerspruchs wurde durch das Verwaltungsgericht wiederhergestellt. Hiergegen hat der Dienstherr Beschwerde eingelegt, die beim VGH erfolglos war.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen