Frage: Einer unserer Kollegen wurde von einem Auto angefahren. Er ist dementsprechend durch das Verschulden eines Dritten schwer verletzt worden. Nach seinem Krankenhausaufenthalt muss er in Reha; derzeit erhält er Entgeltfortzahlung von unserem Dienstherrn. Müsste nicht eigentlich der Schädiger zahlen? Er hat ja den Schaden und den Ausfall des Kollegen zu verantworten.
Maria Markatou: Die Entgeltfortzahlung zahlt auf jeden Fall der Dienstherr.
Wird ein Mitarbeiter durch das Verschulden eines Dritten verletzt, hat er gegen diesen einen Schadenersatzanspruch. Aber: Ist der Arbeitnehmer durch die Verletzung arbeitsunfähig geworden, dann gehen die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Dritten auf den Arbeitgeber über (§ 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).