LESERFRAGE

Entgeltfortzahlung bei Fremdverschulden

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

07.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Einer unserer Kollegen wurde von einem Auto angefahren. Er ist dementsprechend durch das Verschulden eines Dritten schwer verletzt worden. Nach seinem Krankenhausaufenthalt muss er in Reha; derzeit erhält er Entgeltfortzahlung von unserem Dienstherrn. Müsste nicht eigentlich der Schädiger zahlen? Er hat ja den Schaden und den Ausfall des Kollegen zu verantworten.

Maria Markatou: Die Entgeltfortzahlung zahlt auf jeden Fall der Dienstherr.

Wird ein Mitarbeiter durch das Verschulden eines Dritten verletzt, hat er gegen diesen einen Schadenersatzanspruch. Aber: Ist der Arbeitnehmer durch die Verletzung arbeitsunfähig geworden, dann gehen die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Dritten auf den Arbeitgeber über (§ 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).

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